KOSTEN

Die Honorierung der Psychotherapie richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privatpatienten und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bei Selbstzahlern und Gesetzlich Versicherten. 


Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden und in welcher Höhe, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,56 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet. Sie erhalten regelmäßig eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. Eine Psychotherapie muss fast immer bei der Versicherung bzw. Beihilfe beantragt werden. Die genaue Vorgehensweise der Erstattung ist jedoch von Versicherung zu Versicherung verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab.

Beihilfestellen: Die Beihilfe erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.


Gesetzliche Krankenversicherung: Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Wenn Sie Gesetzlich Versichert sind, dann können Sie bei mir nur im Kostenerstattungsverfahren Psychotherapie machen. Lesen Sie dazu unten "Wie funktioniert Kostenerstattung" weiter. 


Selbstzahler: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall muss Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhalten. Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache reduziert werden. In einigen Berufsfeldern ist es auch möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen, z.B. im Rahmen eines Coachings.

Beratung: Die Kosten für psychologische Beratung werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt werden. 


Berufsgenossenschaften/Gesetzliche Unfallversicherungen: Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten. Eine Zuständigkeit liegt z.B. vor, wenn durch einen Arbeitsunfall eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie Ihren Sachbearbeiter darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.


Freie Heilfürsorge: Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen und Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind. Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

Terminabsage und Honorarausfallgebühr: Um eine fortlaufende Behandlung zu gewährleisten reserviere ich einen Termin nur für Sie. Natürlich kann immer etwas dazwischenkommen, deshalb bitte ich Sie bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, so dass ich ggfls. noch Zeit habe den Termin jemand anderem anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen Termine, die später abgesagt wurden, mit 50 Euro in Rechnung stellen muss. Die Krankenkassen kommen für diese Honorarausfallgebühren leider nicht auf.

WIE FUNKTIONIERT KOSTENERSTATTUNG?

Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet (nach SGB V § 13, Abs. 3), Ihnen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit von höchstens drei Monaten einen Therapieplatz zu gewährleisten, wenn Sie an einer krankheitswertigen Störung leiden. Da der aktuelle Bedarf der Berliner Bevölkerung an Psychotherapie höher ist als die aktuelle Versorgung mit zugelassenen Psychotherapeuten, kommt es zu unzumutbar langen Wartezeiten. Sie haben jedoch einen Rechtsanspruch auf Behandlung, und deshalb übernehmen einige Kassen in begründeten Fällen die Behandlungskosten bei einem approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser – wie ich - keine Kassenzulassung hat.  Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bemüht haben.


Um als Gesetzlich Versicherter zu einem Privaten Psychotherapeuten gehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Suchen Sie sich einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung! Eine Liste mit wohnortnahen Therapeuten finden Sie z.B. unter: www.psych-info.de, www.psychotherapeutenliste.de, www.therapie.de. Notieren Sie Zeitpunkt sowie Art und Weise Ihrer Kontaktaufnahme (z.B. Anruf, Email, Brief etc.) und wie darauf reagiert wurde (z.B. kein Rückruf bzw. keine Antwort, Wartezeit länger als drei Monate etc.). Je nach Rechtssprechung gelten drei Monate als unzumutbar. Sollten Sie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten zeitnah einen Platz erhalten, empfehle ich Ihnen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Rufen Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin an, um eine Sprechstunde und Probatorische Sitzungen bei einem zugelassenen Therapeuten zu vereinbaren. Die Terminservicestelle ist von montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar unter 030 /116 117. Die Notwendigkeit für eine Psychotherapie muss von einem Psychotherapeuten bescheinigt werden, der mit Krankenkassen zusammenarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der Sprechstunde. Sie erhalten am Ende der Sprechstunde ein PTV 11 Formular. Falls bereits in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Indikation für „zeitnahe Behandlung“ im PTV 11 gestellt wurde und Ihnen Probatorik und Sprechstunde angeboten wird, erfragen Sie vorher telefonisch, ob die Option für eine anschließende zeitnahe Behandlung besteht. Falls nein, dann protokollieren Sie das und nehmen Sie das Angebot nicht wahr. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Krankenkasse um Unterstützung auf der Suche nach einem zugelassenen Psychotherapeuten und machen Sie Ihren Anspruch auf Psychotherapie geltend.

Erst wenn alle Wege ausgeschöpft sind, ohne dass ein zeitnaher Therapieplatz zu Stande kam, kommt die Kostenerstattung aufgrund des Systemversagens in Frage und es kann vor Beginn einer Behandlung ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden! Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, um ggfls. gemeinsam die Kostenerstattung zu beantragen. 


Lesen Sie den Ratgeber "Kostenerstattung"